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Probleme mit Formularen Aufatmen bei der Grundsteuer! Elster-Portal wieder erreichbar

Von Maximilian Matthies, afp und dpa | 12.07.2022, 10:11 Uhr

Das Steuer-Portal Elster war nach zahlreichen Anfragen zur Grundsteuerreform zusammengebrochen und nicht mehr erreichbar. Mittlerweile sind die Probleme behoben. Warum Steuerberater eine verlängerte Abgabefrist fordern.

Nach massiven Problemen bei der bundesweiten Steuer-Plattform „Elster“ im Zusammenhang mit der Grundsteuererklärung ist die Internetseite am Montag vorübergehend ganz abgeschaltet worden. Am Wochenende waren technische Schwierigkeiten auf der Seite aufgetreten, weil viele Bürger gleichzeitig wegen der neuen Grundsteuer die Seite aufgerufen haben.

Auch am Montagvormittag wurden die Nutzer zunächst informiert, dass es „aktuell zu Einschränkungen bei der Verfügbarkeit“ wegen eines enormen Interesses an den Formularen zur Grundsteuerreform komme. Danach wurden Wartungsarbeiten an dem Portal ab 13 Uhr nachmittags angekündigt. Während dieser Arbeiten war die Seite überhaupt nicht mehr erreichbar. Später ging sie dann wieder ohne Warnhinweise online.

Am Sonntagabend hieß es auf der Webseite: „Aufgrund enormen Interesses an den Formularen zur Grundsteuerreform kommt es aktuell zu Einschränkungen bei der Verfügbarkeit.“ Es werde „intensiv“ daran gearbeitet, so schnell wie möglich das Problem zu lösen. Ab wann Nutzer frühestens wieder den vollen Service nutzen können, schrieben die Verantwortlichen aber nicht.

Die technischen Probleme bei Elster bestanden auch am Montag. Das Bayerische Landesamt für Steuern, das die Elster-Seite (Abkürzung für „Elektronische Steuererklärung“) für ganz Deutschland betreibt, hatte darauf hingewiesen, dass nur die starke Nutzung der Seite Grund für die Probleme sei.

Video: So füllen Sie in Schleswig-Holstein die Grundsteuererklärung bei Elster aus

Nutzer-Nachfragen zu Grundsteuererklärungen

Einen Hackerangriff als Ursache der Probleme schloss die Behörde aus. Grund soll vielmehr ausschließlich die Grundsteuererklärung sein, die Millionen von Immobilieneigentümern seit Anfang Juli elektronisch abgeben müssen. „Am Wochenende kam es aufgrund sehr hoher Nutzer-Nachfragen von weit über 100.000 gleichzeitigen Zugriffen für einige Nutzerinnen und Nutzer leider zu temporären Einschränkungen und Störungen“, erläuterte die Sprecherin.

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Die Probleme betrafen laut der Behörde ausschließlich die Seite www.elster.de und das verwandte Portal „Mein Elster“, in dem sich die Nutzer persönlich einloggen können. Buchhaltungssoftware, die über eine „Elster“-Schnittstelle die Daten übermittle, sei nicht eingeschränkt.

Auch der Zugriff auf die Elster-App funktionierte nicht reibungslos. Das Steuerprogramm könne nicht auf unterschiedlichen Endgeräten gleichzeitig verwendet werden, hieß es. Über „Elster“ können Bürger online ihre Steuerklärungen abgeben.

Weiterlesen: Neue Grundsteuer: Diese Tipps helfen Ihnen beim Arbeiten mit „Elster“

Zweite Steuererklärung über Elster für Grundsteuer

Die Grundsteuer muss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts neu berechnet werden. Millionen Haus-, Wohnungs- und Grundstücksbesitzer müssen deshalb seit Juli bis spätestens Ende Oktober eine Art zweite Steuererklärung abgeben, in der Regel online über „Elster“ – mit Daten etwa zu Flurnummer, Baujahr, Wohnfläche und Bodenrichtwert.

Je nach Bundesland können mal mehr und mal weniger Informationen gefragt sein, weil die Länder unterschiedliche Berechnungsmodelle anwenden.

Abgabefrist bis Ende Oktober – Verlängerung gefordert

An der Frist bis Ende Oktober hatte es bereits zuvor Kritik gegeben. „Der Zeitplan war von Anfang an unrealistisch“, kritisierte der Präsident der Bundessteuerberaterkammer, Hartmut Schwab, in der „Welt“. Es sei nicht verwunderlich, dass die IT nicht mit der hohen Nachfrage zurechtkomme, es müsse weiterhin mit Störungen auf dem Portal gerechnet werden. „Wir fordern daher eine Verlängerung der Abgabefrist“, sagte Schwab.

Alternative zu Elster

Privateigentümer können in einfachen Fällen für die Grundsteuer ein alternatives Portal des Bundesfinanzministeriums nutzen, um ihre Steuererklärung abzugeben. Bei der Grundsteuererklärung für Privateigentum können Besitzer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen und unbebauten Grundstücken ihre Grundsteuererklärung einreichen. Dafür wird die Steuer-ID und ein Freischaltcode benötigt, der per Post zugeschickt wird.

Das Angebot unterstützen jedoch nicht alle Bundesländer. Im Norden verzichten Niedersachsen und Hamburg auf eine Teilnahme. Nutzbar ist die Grundsteuererklärung für Privateigentum laut Bundesfinanzministerium in Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Statt Elster: Wer eine Grundsteuererklärung für Privateigentum nutzen kann

  • Ein Ehepaar ist Eigentümer eines Grundstücks mit einem Einfamilienhaus, in dem es selbst wohnt, einem Garagenstellplatz und einem Garten;
  • ein Ehepaar und zwei Freunde von ihnen sind Eigentümer einer Wohnung und vermieten diese;
  • ein nicht verheiratetes Paar ist Eigentümer einer Wohnung;
  • eine Einzelperson ist Alleineigentümer eines unbebauten Grundstücks.

Berechnung der Grundsteuer

Bei Wohnungseigentümern geht es in der Regel um einige Hundert Euro im Jahr, bei Eigentümern größerer Mietshäuser auch um vierstellige Beträge.

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Wie viel am Ende fällig wird, erfahren die Eigentümer wahrscheinlich erst 2025, denn der aus ihren Daten zu errechnende Grundsteuerwert ist nur eine Komponente bei der Berechnung der Grundsteuer – und die Gemeinden können ihre Hebesätze anpassen und damit bestimmen, wie viel bei ihnen zu zahlen ist.

TEASER-FOTO: Robert Günther