Spanien anerkennt Liechtensteins Bemühungen in Bezug auf Steuertransparenz

Liechtenstein setzt seit Jahren auf eine konsequente Strategie der Steuerkooperation und der Umsetzung internationaler Standards, wodurch diskriminierende steuerliche Massnahmen abgebaut werden konnten. Nun hat auch Spanien die Einschränkungen gegenüber Liechtenstein aufgehoben.

Am 10. Februar 2023 hat die spanische Regierung den genehmigten Erlass zur Bestimmung der Länder und Gebiete schädlicher Steuerregelungen (spanische Liste der nicht-kooperativen Jurisdiktionen) im offiziellen spanischen Staatsanzeiger (Boletín Oficial del Estado, BOE) veröffentlicht. Dieser Erlass basiert auf einem aktualisierten, dem internationalen Standard entsprechenden Kriterienkatalog zur Bestimmung von Ländern und Gebieten mit schädlichen Steuerregelungen.

Spanien war eines der letzten EU-Länder, das Liechtenstein aufgrund der überholten Kriterien bis anhin noch als Land mit schädlichen Steuerregeln klassifiziert hatte. In der am 11. Februar 2023 in Kraft getretenen spanischen Liste der nicht-kooperativen Jurisdiktionen wird Liechtenstein nicht mehr aufgeführt. Somit hebt Spanien die diskriminierenden steuerlichen Massnahmen gegenüber Liechtenstein auf. Insbesondere führt dies zum Wegfall erhöhter Quellensteuern und verschärfter Dokumentationsvorschriften im Bereich der Verrechnungspreise sowie der Aufhebung von Abzugsbeschränkungen für Betriebsausgaben und Sondervorschriften hinsichtlich der Ansässigkeit.

Die langjährigen Bemühungen auf politischer Ebene und seitens der Finanzplatzverbände haben entscheidend zu diesem Resultat beigetragen. Diese Entwicklung führt zu einer spürbaren Erleichterung von grenzüberschreitenden Investitionen und Dienstleistungen in und mit Spanien.

Siehe auch: Pressemitteilung der Regierung vom 13.02.2023

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