Umtausch in EU-Kartenführerschein

Die bisherigen grauen und rosafarbenen Führerscheine der Bundesrepublik Deutschland haben weiterhin Gültigkeit. Sie unterliegen jedoch einer Umtauschpflicht bis zum 19.01.2033 (dies betrifft auch EU-Kartenführerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden). Einzelheiten zu den Umtauschfristen siehe rechts, Rubrik: Info.

In bestimmten Fällen ist der Umtausch auch vorher notwendig, insbesondere bei Beantragung einer Fahrerkarte, eines Personenbeförderungsscheins oder eines Internationalen Führerscheins bzw. wenn der bisherige Führerschein unleserlich ist.

Vor Fahrten ins Ausland, auch EU-Länder, ist es ratsam, den bisherigen Führerschein in den EU-Kartenführerschein umzutauschen.

Durch den Umtausch in den EU-Kartenführerschein gehen keine Rechte verloren. Die Fahrerlaubnisklassen werden vollständig übertragen.

Die neuen EU-Kartenführerscheine enthalten eine Befristung von 15 Jahren.

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bisheriger Führerschein
  • Lichtbild (biometrisch, 35x45 mm)

Sollte Ihr bisheriger Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt worden sein, so ist vorab eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde zu beantragen. Diese Karteikartenabschrift muss zu Ihrem Termin bei der Führerscheinstelle vorliegen.

Kosten

  • 30,40 bis 36,40 €

Ansprechpartner

Arnsberg

Telefon: 02931/ 944060
Fax: 02931/ 944222
E-Mail: fuehrerscheinstelle-ar@hochsauerlandkreis.de

Brilon

Telefon: 02961/ 943060
Fax: 02961/ 943313
E-Mail: fuehrerscheinstelle-bri@hochsauerlandkreis.de

Meschede

Telefon: 0291/ 941060
Fax: 0291/ 941190
E-Mail: fuehrerscheinstelle-mes@hochsauerlandkreis.de

 

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