15. Apr 2020 | Buchhaltung

Rechnungen mit Steuerschuldumkehr verbuchen

Eine Buchung mit Steuerschuldumkehr – das klingt exotisch, ist es aber nicht. Rechnungen für Google Adwords oder für das Bewerben von Postings auf deiner Facebookseite sind Rechnungen aus einem Drittland. Damit gilt innerhalb der EU das Reverse Charge Verfahren. Wir erklären dir, wie du Rechnungen mit Steuerschuldumkehr verbuchen musst!


  1. Reverse Charge Verfahren = Steuerschuldumkehr
  2. Ausgaben für Google Adwords, Facebook, Amazon, Ebay etc.
  3. Steuerschuldumkehr in der Buchhaltung
  4. Innergemeinschaftliche Lieferung: Steuer & Rechnung
  5. Wie kann man die Steuerschuldumkehr verbuchen? Beispiel-Buchungssatz
  6. Wie kann man das Reverse-Charge-Verfahren verbuchen? Beispiel-Buchungssatz

Steuerschuldumkehr verbuchen, Reverse-Charge-Verfahren buchen
Steuerschuldumkehr ist nichts anderes als das Reverse Charge Verfahren. So musst du Rechnungen mit Steuerschuldumkehr verbuchen! (Bild © pexels.com)

Reverse Charge Verfahren = Steuerschuldumkehr

Steuerschuldumkehr bedeutet: Nicht der Rechnungsausstellende führt die Umsatzsteuer an das Finanzamt ab. Das übernimmt der Empfänger der Rechnung. Die Leistung wird theoretisch dort erbracht, wo der Auftraggeber seinen Sitz hat. Damit ist die Umsatzsteuersatz im Auftraggeber-Land fällig. Da die Rechnung aber im Ausland geschrieben wird, muss der Auftraggeber sich selbst darum kümmern, dass die Umsatzsteuer zu seiner zuständigen Finanzbehörde kommt.

Reverse Charge Verfahren ist nur ein anderes Wort für Steuerschuldumkehr. Die Voraussetzung dafür, dass dieses Verfahren funktioniert, ist die Zusammenfassende Meldung, die Du regelmäßig abgibst.

Ausgaben für Google Adwords, Facebook, Amazon, Ebay etc.

Amazon, Ebay und Co. befinden sich alle woanders in der EU. Für jede Dienstleistung, die du bei diesen Unternehmen in Auftrag gibst, bekommst du eine Rechnung, auf der der Hinweis auf das Revese Charge Verfahren vermerkt sein muss. Außerdem wollen diese Dienstleister alle deine Umsatzsteuer-ID wissen: Die brauchen sie, um gegenüber ihrer eigenen Finanzbehörde nachzuweisen, dass es dein Unternehmen wirklich gibt.

Steuerschuldumkehr verbuchen in der Buchhaltung

Eine Buchhaltungssoftware wie Billomat hat zwei Buchungsmöglichkeiten parat. Einmal kannst du die Ausgaben für Facebook und Co. als Werbekosten verbuchen, weil es Werbekosten sind. Da musst du allerdings einstellen, dass der Steuersatz lautet. Dadurch löst du die Verbuchung von Umsatzsteuer und Vorsteuer aus. Die andere Option ist: Ein Buchungskonto auf dem der Steuersatz auf §13b voreingestellt ist.

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Was passiert genau? Du als Rechnungsempfänger musst die Umsatzsteuer errechnen, die du dem Finanzamt schuldest. Dieser geschuldete Umsatzsteuerbetrag wird Teil deiner nächsten Umsatzsteuervorauszahlung. Gleichzeitig ist sie aber auch Vorsteuer, denn sie zählt zu deinen Betriebsausgaben.

Tipp: Wenn Du Rechnungen ins Ausland verschicken möchtest, sind das sogenannte nicht steuerbare Umsätze.

Innergemeinschaftliche Lieferung: Steuer & Rechnung

Die Umkehr der Steuerschuld tritt immer dann ein, wenn ein Unternehmen Waren an ein anderes gewerbliches Unternehmen im EU Ausland verschickt. Der Lieferant stellt seine Rechnung ohne Mehrwertsteuer und erhebt lediglich eine Forderung über den Nettobetrag. Der Empfänger der Ware ermittelt selbstständig die anfallende Umsatzsteuer mit dem Steuersatz seines Landes. Die ermittelte Steuer meldet er mit seiner nächsten Umsatzsteuervoranmeldung als Steuerschuld, um sie zugleich wieder durch den Vorsteuerabzug für geleistete Vorsteuer auszugleichen. Die Lieferung aus dem EU Ausland wird als sogenannte innergemeinschaftliche Lieferung bezeichnet.

Wie muss die Rechnung einer innergemeinschaftlichen Lieferung aussehen?

Auf der Rechnung muss die Bezeichnung Steuerschuldumkehr durch innergemeinschaftliche Lieferung ausdrücklich aufgeführt werden. Zudem darf die Rechnung keine Umsatzsteuer enthalten. Dahingegen muss das Rechnungsdokument die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern von beiden beteiligten Unternehmen aufführen.

Wie kann man die Steuerschuldumkehr verbuchen?

So kann das liefernde Unternehmen die Steuerschuldumkehr verbuchen:

Das liefernde Unternehmen bucht den Vorgang, indem es den Betrag der Nettoforderung auf den Konten mit den Bezeichnungen Bank und Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung §4 Nr. 1b UStG einträgt. Das Konto Bank trägt im Kontenrahmen SKR 03 die Nummer 1200 und im Kontenrahmen SKR 04 die Nummer 1800. Das Konto Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung hat im Kontenrahmen SKR 03 die Nummer 8125 und in SKR 04 die Nummer 4125. 

SKR 03:

SollBetragHabenBetrag
1200 „Bank“netto8125 „Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung §4 Nr. 1b UStG“netto

SKR 04:

SollBetragHabenBetrag
1800 „Bank“netto4125 „Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung §4 Nr. 1b UStG“netto

So kann der Empfänger bei innergemeinschaftlichem Erwerb die Steuerschuldumkehr verbuchen:

Empfängt ein Unternehmen eine Lieferung aus dem EU Ausland, bezeichnet das Steuerrecht den Vorgang als innergemeinschaftlichen Erwerb. Um die Steuerschuldumkehr zu buchen, trägt die Buchhaltung den Nettorechnungsbetrag in das Konto mit der Bezeichnung Innergemeinschaftlicher Erwerb ein. Das Konto hat die Nummer 3425 im Kontenrahmen SKR 03 und die Nummer 5425 in SKR 04. Der Empfänger ermittelt aus dem Nettobetrag selbstständig die Mehrwertsteuer, die in seinem Land erhoben wird. Der Betrag kommt auf das Konto Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19%. Das Konto hat die Nummer 1574 in SKR 03 und die Nummer 1404 in SKR 04. Die Gegenbuchung des Nettorechnungsbetrags erfolgt auf das Konto Bank mit der Nummer 1200 in SKR 03 oder 1800 in SKR 04. Der Umsatzsteuerbetrag kommt auf das Konto mit der Bezeichnung Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19% mit den Nummern 1774 in SKR 03 und 3804 in SKR 04. 

Beispiel für die Buchung eines innergemeinschaftlichen Erwerbs

Ein deutscher Stoffhändler kauft bei einem Hersteller in Frankreich Stoffe im Wert von 40.000 Euro ein. Die Rechnung enthält keine Mehrwertsteuer, da es sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung des französischen Herstellers handelt. Der deutsche Händler bucht den innergemeinschaftlichen Erwerb wie folgt:

SKR 03:

SollBetragHabenBetrag
3425 „Innergemeinschaftlicher Erwerb 19% Vorsteuer und 19% Umsatzsteuer“40.000 Euro1200 „Bank“40.000 Euro
1574 „Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19%“7.600 Euro1774 „Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19%“7.600 Euro

SKR 04:

SollBetragHabenBetrag
5425 „Innergemeinschaftlicher Erwerb 19% Vorsteuer und 19% Umsatzsteuer“40.000 Euro1800 „Bank“40.000 Euro
1404„Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19%“7.600 Euro3804 „Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19%“7.600 Euro

Der deutsche Stoffhändler meldet seinem Finanzamt die Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb als Umsatzsteuerschuld und macht zugleich den Vorsteuerabzug in gleicher Höhe geltend. So hat er den Vorgang korrekt abgewickelt, ohne Umsatzsteuer zu bezahlen.

Wie funktioniert das Reverse Charge Verfahren?

Zwar gilt die Steuerschuldumkehr für Leistungen zwischen Unternehmen innerhalb der EU genauso wie für grenzüberschreitende Lieferungen zwischen Unternehmen. Doch die Besteuerung von grenzüberschreitenden Leistungen zwischen Unternehmern bezeichnet das Steuerrecht mit dem Begriff Reverse-Charge-Verfahren. Auch um das Reverse-Charge-Verfahren zu buchen gilt es, das Vorgehen des Dienstleister von dem des Auftraggebers zu trennen. Für das Reverse-Charge-Verfahren gilt, dass Unternehmen Rechnungen für Dienstleistungen, die ein anderes Unternehmen mit Sitz im EU Ausland gestellt hat, selbst in ihrem Land versteuern müssen. Die Steuerschuld geht somit auf den Auftraggeber über. 

Welche Angaben muss die Rechnung beim Reverse-Charge-Verfahren enthalten?

Die Rechnung über eine grenzüberschreitende Dienstleistung an ein Unternehmen im EU Ausland darf keine Umsatzsteuer erheben. Sie muss einen Hinweis auf die Umkehr der Steuerschuld enthalten. Dabei gibt das Gesetz vor, die Formulierung Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers oder Reverse Charge zu verwenden. Zudem muss die Rechnung die jeweiligen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern beider beteiligter Unternehmen aufweisen. 

Wie kann man das Reverse-Charge-Verfahren verbuchen? 

So kann der Dienstleister das Reverse-Charge-Verfahren buchen:

Für die Buchung verwendet der Dienstleister das Konto Bank sowie das Konto Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen sonstigen Leistungen. Das Konto trägt in SKR 03 die Nummer 8336 und in SKR 04 die Nummer 4336. Auf die beiden Konten trägt der Dienstleister den Nettorechnungsbetrag aus seiner Rechnung ein. 

SKR 03:

SollBetragHabenBetrag
1200 „Bank“Nettobetrag8336 „Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen sonstigen Leistungen“Nettobetrag

SKR 04:

SollBetragHabenBetrag
1800 „Bank“Nettobetrag4336 „Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen sonstigen Leistungen“Nettobetrag

So kann der Leistungsempfänger das Reverse-Charge-Verfahren verbuchen:

Für die Buchung der Eingangsrechnung verwendet der Empfänger einer innergemeinschaftlichen Dienstleistung das Konto Sonstige Leistungen § 13b 19% Vorsteuer und 19% Umsatzsteuer. Das Konto trägt in SKR 03 die Nummer 3123 und in SKR 04 die Nummer 5923. Dieses Konto nimmt den Nettobetrag der Rechnung auf. Der Betrag wird zugleich auf das Konto Kreditor mit der Nummer 70000 in beiden Kontenrahmen gebucht. Der Umsatzsteuerbetrag, der aus dem Nettorechnungsbetrag ermittelt wird, wird zugleich im Soll auf das Konto Abziehbare Vorsteuer § 13b UStG 19% eingetragen. Das Konto trägt die Nummern 1577 in SKR 03 und 1407 in SKR 04. Der Umsatzsteuerbetrag kommt zugleich im Haben auf das Konto Umsatzsteuer nach § 13b UStG 19% mit der Nummer 1787 in SKR 03 und 3837 in SKR 04.  

Beispiel: Reverse-Charge-Verfahren buchen

Der deutsche Stoffhändler lässt seinen Laden mit Vorhängen und Möbelbezügen ausstatten, die eine Näherei in Österreich exklusiv für ihn anfertigt und vor Ort anbringt. Die österreichische Näherei berechnet dem Stoffhändler 10.000 Euro für ihre Leistung. Der deutsche Stoffhändler verbucht die Dienstleistung gemäß dem Reverse-Charge-Verfahren wie folgt:

SKR 03:

SollBetragHabenBetrag
3123 „Sonstige Leistungen § 13b 19% Vorsteuer und 19% Umsatzsteuer“10.000 Euro70000 „Kreditor“10.000 Euro
1577 „Abziehbare Vorsteuer § 13b UStG 19%“1.900 Euro1787 „Umsatzsteuer nach § 13b UStG 19%“1.900 Euro

SKR 04:

SollBetragHabenBetrag
5923 „Sonstige Leistungen § 13b 19% Vorsteuer und 19% Umsatzsteuer“10.000 Euro70000 „Kreditor“10.000 Euro
1407 „Abziehbare Vorsteuer § 13b UStG 19%“1.900 Euro3837 „Umsatzsteuer nach § 13b UStG 19%“1.900 Euro

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