29.03.2021

5 hilfreiche Tipps für Bauherren in Corona-Zeiten

Für Unsicherheiten beim Hausbau gewappnet sein

Hausbau und Corona - seit mehr als einem Jahr ein leidiges Thema, denn das Corona-Virus hat einen langen Atem und kann Bauherren auf vielfältige Weise Schwierigkeiten bereiten. Abschrecken müssen sich Bauherren davon nicht lassen, aber sie sollten für alle Eventualitäten gewappnet sein! Tipps für den Hausbau in Corona-Zeiten.

Neubau KalksandsteinBild größer anzeigen

Geht's nach Plan voran? Der Hausbau in Corona-Zeiten ist eine ziemliche Herausforderung

Foto: aktion pro eigenheim

Bauen bedeutet immer eine nervliche Belastung, ganz besonders jedoch während der Corona-Krise. Materielle und personelle Engpässe, aber auch Veränderungen im Bauablauf durch notwendige Abstandsregeln können für Verzögerungen sorgen. So stellen sich Bauherren darauf ein und sichern sich ab:

1. Absicherung für den Fall einer Insolvenz

Für den Fall einer Insolvenz des Auftragnehmers können sich private Bauherren absichern. Es gibt die Möglichkeit, den Bauunternehmer vertraglich zu verpflichten, eine Sicherheit für die fristgemäße und (im Wesentlichen) vertragsgerechte Fertigstellung des Bauwerks zu stellen. Wer einen Verbraucherbauvertrag oder einen Bauträgervertrag abschließt und Ratenzahlung vereinbart, hat schon von Gesetzes wegen Anspruch auf eine solche Sicherheit in Höhe von fünf Prozent der Gesamtvergütung bei der ersten Abschlagszahlung. Je nach Insolvenzfall reicht diese Summe aber deutlich nicht aus. Alternativ gibt es sogenannte Baufertigstellungsversicherungen.

Im Zuge des Baubooms, bei dem sich Baufirmen ihre Kunden aussuchen können, kann es gelegentlich schwerfallen, eine zusätzliche Sicherheit oder eine Versicherung durchzusetzen. Diese Konstruktionen sind für manche Baufirmen noch nicht geläufig, und sie scheuen den vermeintlichen Aufwand. Zusammen mit einem unabhängigen Sachverständigen können die Bauherren dann abwägen, was ihnen eine solche zusätzliche Absicherung wert ist.

2. Auf Verzögerungen im Bauablauf reagieren
Wenn es im Bauablauf zu Verzögerungen kommt und schlimmstenfalls der vereinbarte Ausführungszeitraum abgelaufen ist, ist formal zweierlei wichtig: Bauherren sollten den Bautenstand zum Zeitpunkt des Fristablaufes dokumentieren und der Baufirma – genau wie in Nicht-Corona-Zeiten – eine Frist zur Fertigstellung setzen. Dann gilt es eine für alle Beteiligten umsetzbare Lösung zu suchen, um einen langwierigen Rechtsstreit zu vermeiden. Schließlich ist das Hauptinteresse in dieser Situation, dem Ziel des Einzugs möglichst ohne unzumutbare Zugeständnisse näher zu kommen.

3. Zahlungsplan und Baufortschritt

Auch während der Corona-Pandemie gilt: Zahlungen müssen dem Baufortschritt angepasst sein. Ratenzahlungen können von der Baufirma nur dann verlangt werden, wenn die entsprechende Leistung erbracht wurde. Ein vorweg gezahlter Vorschuss ist im Falle einer Insolvenz weg - deshalb sollten sich Bauherren aktuell nicht zu Zahlungsvorschüssen verleiten lassen.

4. Corona-Vereinbarung im Bauvertrag?

Ist eine zusätzliche "Corona-Vereinbarung" im Bauvertrag sinnvoll? Bevor Bauherren eine solche Vereinbarung unterschreiben, sollten sie sich unbedingt fachlich beraten lassen! Denn inzwischen sind die schwierigen Bedingungen der Corona-Krise nicht mehr neu... Wer heute einen Bauvertrag abschließt kann erwarten, dass Firmen die Verzögerungen in einem realistischen Maß eingeplant haben.

5. Baustopp in der Corona-Krise
Was tun, wenn es zu einem Baustopp kommt? Wichtig ist dann die Suche nach einer pragmatischen Lösung! Bauherren sollte aber auf jeden Fall kontrollieren, ob Sicherungsmaßnahmen wie Wetterschutz umgesetzt wurden und diese dokumentieren beziehungsweise Nachbesserungen einfordern.

Weitere FAQ zum Hausbau in Zeiten von Corona finden Bauherren hier beim Verband privater Bauherren.

 
 
 
Quelle: Verband privater Bauherren (VPB)
 
 
 
 

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