Eingezäunte Privatgrundstücke oder Wege sind in Deutschland tabu für Spaziergänger oder Freizeitsportler – auch wenn sie etwa zu einem öffentlichen Strand führen. Das ist nicht überall so. Sollte sich die rechtliche Lage bei uns ändern?
Eingezäunte Privatgrundstücke oder Wege sind in Deutschland tabu für Spaziergänger oder Freizeitsportler – auch wenn sie etwa zu einem öffentlichen Strand führen. Das ist nicht überall so. Sollte sich die rechtliche Lage bei uns ändern?