Polizeinotruf in dringenden Fällen: 110

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Rot gilt für alle
Aktionstage "Rad Fahrende und Fußgänger"
Die Polizei Bielefeld setzt ihr Konzept zur Verringerung der Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Radfahrern fort. Im Jahr 2018 werden zudem Fußgänger in den Fokus genommen.

Nicht nur Rad Fahrende, sondern auch Fußgänger werden zu häufig Opfer von Verkehrsunfällen in Bielefeld.
 

Während im Jahr 2016 bereits 139 Fußgänger auf Bielefelder Straßen verunglückten, so stieg diese Zahl im Jahr 2017 um 45 auf 184 Personen an.
Grund genug für die Polizei, diese Zielgruppe in diesem Jahr besonders in den Fokus zu nehmen.
 

Bei den Rad Fahrenden konnte dem negativen Trend bereits im Vorjahr erfolgreich entgegengewirkt werden. Während im Jahr 2016 noch 356 Rad Fahrende im Bielefelder Stadtgebiet verunglückten, so sank die Zahl im Jahr 2017 um 41 auf 315 Personen.
 

„Der Rückgang der verunglückten Radfahrer ist sehr erfreulich und wir arbeiten stetig daran, diese Zahlen - sowohl bei Rad Fahrenden, als auch bei Fußgängern - weiter zu senken“ erklärte der stellvertretende Direktionsleiter, der Polizeirat Christian Lübke.
 

Dazu führt die Polizei im Bielefelder Stadtgebiet im Frühjahr und in den Sommermonaten verschiedene Aktionstage durch. 

Am 22.03.2018  startet das Projekt mit einem Schwerpunkttag zum Thema „Rot gilt für alle“. Hierbei wird das Augenmerk auf Rotlichtmissachtungen an Ampeln durch Radfahrer und Fußgänger gelegt.
 

An den darauffolgenden sieben Kontrolltagen werden zudem die Beleuchtungseinrichtung, verbotswidriges Parken von anderen Verkehrsteilnehmern auf Radwegen und sonstigen Schutzstreifen, Fahren unter Drogen- und Alkoholeinfluss, falsches Verhalten gegenüber Rad Fahrenden und die verbotswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile (z.B. Falschfahrer auf Radwegen) im Fokus stehen.
 

Insgesamt verspricht sich die Polizei Bielefeld von ihrem Einsatzkonzept nachhaltige Verhaltensänderungen mit dem Ziel der Reduzierung der Unfallzahlen.

Ergebnisse des Kontrolltages vom 22.03.2018

Der Auftakt stand unter dem Motto „Rot gilt für alle“.


Es wurden 14 Rotlichtverstöße von Verkehrsteilnehmern festgestellt sowie zahlreiche weitere Verstöße wie z.B. Fahren unter BtM-Einfluss, Benutzung des Mobiltelefons und Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes.

Darüber hinaus wurde im Rahmen des Kontrolltags ein Schulbus kontrolliert, mit dem eine Schulklasse zum Schwimmunterricht gefahren wurde. Bei der Kontrolle stellten die Polizeibeamten zahlreiche Mängel am und im Bus fest, sodass dem Fahrer die Weiterfahrt untersagt wurde. Das Busunternehmen stellte einen Ersatzbus zur Verfügung. Gegen den Fahrer des Busses und gegen das Busunternehmen wurden Anzeigen erstattet.

 

Die festgestellten Verstöße belegen, dass Handlungsbedarf besteht. Aus diesem Grund wird die Polizei Bielefeld im Frühjahr und im Sommer sieben weitere Kontrolltage durchführen.

Ergebnisse des Kontrolltages vom 12.04.2018

Auch beim zweiten Aktionstag unter der Überschrift "Richtiges Verhalten am Fußgängerüberweg" trafen die eingesetzten Beamten zahlreiche Maßnahmen. Insgesamt 29 Verwarnungsgelder wurden erhoben. Darüber hinaus leiteten die Beamten 27 Ordnungswidrigkeitenverfahren und 1 Verkehrsvergehensverfahren ein. Neben dem falschen Verhalten an Fußgängerüberwegen lagen die Gründe unter anderem im Erlöschen der Betriebserlaubnis, Handybenutzung und falscher Radwegnutzung.

Weitere Kontrolltage werden folgen.

Ergebnisse des Kontrolltages vom 03.05.2018

Während der Kontrollen waren Polizisten des Verkehrsdienstes, der Polizeiinspektionen und des Bezirksdienstes am Donnerstag, 03.05.2018, in mehreren Verkehrsberuhigten Bereichen in Bielefeld Mitte im Einsatz, um für mehr Sicherheit für spielende Kinder, Fußgänger und Radfahrer zu sorgen.

Besonders wichtig war den Beamten die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit von maximal 10 km/h. Denn in Verkehrsberuhigten Bereichen haben Fußgänger und spielende Kinder den Vortritt - der Fahrzeugverkehr hat eine untergeordnete Bedeutung.

Zwischen 10:00 Uhr und 18:00 Uhr registrierten die Polizisten folgende Verstöße:

145 Verwarnungsgelder, 9 Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen - darunter überwiegend Geschwindigkeitsverstöße.

Die höchste gefahrene Geschwindigkeit ermittelten die Beamten mit 29 km/h in der Turbinenstraße.

Einige Autofahrer dachten, sie dürften 30 km/h fahren - in diesen Fällen leisteten die Polizeibeamten Aufklärungsarbeit: die Schrittgeschwindigkeit liegt im Bereich von 5 km/h bis 7 km/h. Deshalb sind Verkehrsberuhigte Bereiche und 30 km/h Zonen auch unterschiedlich ausgeschildert.

Viele Anwohner waren erfreut über die Kontrollen. Sie berichteten oft über Autofahrer, die die Verkehrsberuhigten Bereiche als Abkürzungen nutzen würden, ohne großartig die Geschwindigkeit zu reduzieren.

Ergebnisse des Kontrolltages vom 17.05.2018

Bei den Kontrollorten handelte es sich neben der Fußgängerzone um die Herforder Straße/Zimmerstraße, Elsa-Brändström-Straße/Am Zwinger sowie den Niederwall/Ravensberger Straße.

Neben 24 Verwarnungsgeldern für das Fahren in der Fußgängerzone und Fahren auf dem falschen Radweg, fertigen die Ordnungshüter 6 Ordnungswidrigkeitsanzeigen für das Benutzen des Handys auf dem Rad.

Des Weiteren belegte die Polizei in 5 Fällen auch Autofahrer mit Verwarnungsgeldern, da diese ordnungswidrig die Busspur befuhren, sowie den Gurt nicht angelegt oder ihre Sehhilfe nicht aufgesetzt hatten.

Ein Autofahrer muss mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige rechnen, da er sein Kind nicht gesichert hatte.

Außerdem fertigten die Beamten eine Anzeige, da es an einem Pkw zum Erlöschen der Betriebserlaubnis kam.

Ergebnisse des Kontrolltages vom 14.06.2018

Der 5. Kontrolltag der Polizei Bielefeld stand unter dem Motto: "Fahrtrichtungsanzeiger benutzen!". Die Beamten führten gezielte Überwachungsmaßnahmen in Heepen, Brake und im Verlauf der Eckendorfer Straße durch.

Alleine 57 Verwarnungen sprachen die Polizisten des Verkehrsdienstes wegen "Blinkverstößen" aus. Weitere Verwarnungen gab es aufgrund von Verstößen gegen Auflagen (wie das Tragen einer Brille) und gegen die Gurtpflicht.

Darüber hinaus wurden insgesamt 6 Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Verkehrsteilnehmer eingeleitet. Gründe waren hier unter anderem das Erlöschen der Betriebserlaubnis, mangelnde Ladungssicherung und die Nutzung des Handys während der Fahrt.

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