Innovation sorgt für Rechtssicherheit

Seit bald zwei Jahren beschäftigt uns die Corona-Pandemie und beeinflusst viele Bereiche des täglichen Lebens. Neben Einschränkungen im privaten Bereich wurden auch die geschäftlichen Gepflogenheiten immer wieder tangiert. War früher das persönliche Treffen bei wichtigen Entscheidungen Standard, wurde dieses zwischenzeitlich von Zoom-Meetings und virtuellen Treffen abgelöst. Eine Herausforderung für uns alle auf vielen Ebenen – nicht zuletzt auch aus rechtlicher Sicht.

Nicht alles ist per Videokonferenz möglich

Während virtuelle Treffen zwar weiterhin eher ungewohnt sind, aber rechtlich keine Auswirkungen haben, sieht dies bei Verfahren vor Gericht oder Behörden anders aus. Die Einvernahme von Zeugen oder auch das Halten eines Plädoyers sind Handlungen im Rahmen eines Verfahrens, die gerade auch eine wichtige nonverbale Dimension haben. Sagt ein Zeuge die Wahrheit oder nicht – diese Einschätzung lässt sich häufig nur im persönlichen, unmittelbaren Kontakt finden. Durch die Übertragung per Video mit allen bekannten Einschränkungen gehen solche Informationen und damit ein wesentlicher Aspekt einer Gerichtsverhandlung oft verloren.

Trotzdem war und ist es für den Rechtsstaat wichtig, dass auch während der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen der Zugang zu den Gerichten und Verwaltungsbehörden zu jeder Zeit möglich ist. Dies ist gelungen, dank des Einsatzes und der Flexibilität aller Beteiligten.

Digitalisierung und Innovation als Chance

Aber wir sollten daraus die notwendigen Lehren ziehen. Denn eines hat sich gezeigt und wird auch über das Ende der Pandemie hinaus Bestand haben: Die Digitalisierung in der Geschäftswelt und besonders in der Rechtsprechung wird bleiben respektive sich weiterentwickeln. Diese Chance sollte genutzt werden, um einen innovativen Schritt in die Zukunft zu machen. Was bedeutet dies konkret?

Digitalisierung ja – aber gezielt und durchdacht

Es ist an der Zeit, dass die Zusammenarbeit mit dem Justizwesen digitalisiert wird. In allen Bereichen, in denen dies einen Mehrwert bringt, sollte diese Entwicklung vorangetrieben werden. So sollte die Einreichung von Schriftsätzen oder Beweisen sowie die Zustellung von Entscheidungen auch digital möglich sein. Insbesondere bei schriftlichen Beweismitteln wie z. B. Urkunden könnten durch eine Digitalisierung wesentliche Erleichterungen ermöglicht werden. Aber trotz der Vorteile der Digitalisierung sollte diese nur dort eingesetzt werden, wo sie keinen Einfluss auf den Inhalt der Rechtsprechung hat. So ist das persönliche Erscheinen vor Gericht aus den eingangs aufgeführten Gründen weiterhin sinnvoll und sollte nicht durch Videokonferenzen abgelöst werden. Digitalisierung ist letztlich ein Hilfsmittel, um die Effizienz zu erhöhen und sollte auch nur dort eingesetzt werden, wo sie einen Effizienzgewinn ohne Einschränkung der Qualität der Rechtsprechung mit sich bringt.

Effizienter Zugang zur Rechtssprechung

Ich bin überzeugt, dass wir in dieser Sache auf einem guten Weg sind. Die Regierung hält dazu in ihrem Regierungsprogramm 2021 – 2025 fest: «Die Abläufe in der Justiz werden schrittweise digitalisiert. Die rechtlichen und technischen Grundlagen dafür werden geschaffen.» Zudem wurde für die Legislaturperiode das Ziel gesetzt, den Digitalisierungsgrad in der Justiz zu erhöhen. Dies alles geht in die richtige Richtung, damit das Justizwesen in Zukunft noch effizienter arbeiten und sich auf die wesentlichen Dinge konzentrieren kann: Den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zur Rechtsprechung effizient zu gestalten und dadurch für noch mehr Rechtssicherheit zu sorgen.

 

Dr. iur. Robert Schneider, Präsident der Liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer

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